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2024-09-06: Außenbereichssatzung Ortschaft Jeßnitz (Anhalt) der Stadt Raguhn-Jeßnitz im Bereich „EISENHAMMER entsprechend des Geltungsbereiches“

Bekanntmachung der Stadt Raguhn-Jeßnitz
Inkrafttreten der Außenbereichssatzung Ortschaft Jeßnitz (Anhalt) der Stadt Raguhn-Jeßnitz im Bereich       
         „EISENHAMMER entsprechend des Geltungsbereiches“ (s. Anlage)
 

Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz hat in öffentlicher Sitzung vom 21.08.2024 mit Beschluss- Nr.134 -2024, gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017(BGBl. I S.3634), zuletzt geändert durch Art.3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), die vorgenannte Satzung, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, beschlossen.

Ziel der Satzung ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Bebauung innerhalb des Geltungsbereiches der Außenbereichssatzung – Eisenhammer - .

Der Bereich der Satzung umfasst nachfolgend aufgeführte Flurstücke in der Gemarkung Jeßnitz: Flur 10, Flurst. 141(teilweise),142/1, 142/3, 142/4, 148/3 (teilweise), 148/4 (teilweise), 150/2, 150/10 (teilweise), 201 (teilweise), 212 (teilweise). Die vom Geltungsbereich der Satzung erfasste Fläche beträgt ca. 1,4 ha und ist dem beigefügten Abgrenzungsplan zu entnehmen.

Die Außenbereichssatzung kann ab sofort auf der Homepage der Stadt Raguhn-Jeßnitz 

https://www.raguhn-jessnitz.de – Öffentliche Bekanntmachungen --> Satzungen und Verordnungen

eingesehen werden. Zudem kann man die Satzung auf Dauer im Bauamt, SB Bauleitplanung, Conradiplatz 7, im Ortsteil Jeßnitz (Anhalt) einsehen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch(BauGB) bezeichneten Verfahrens-und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie gem. § 215 BauGB nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Das Inkrafttreten der Satzung erfolgt nach öffentlicher Bekanntmachung gem. § 19 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz mit Ablauf der Aushangfrist.

 

Raguhn-Jeßnitz, 04.09.2024

 

gez. Mädchen-Vötig

Mädchen-Vötig                                    -Siegel-

Stellv. Bürgermeisterin

 

Anlagen: Geltungsbereich der Satzung/Planzeichnung

 

Bereitstellungstag (Internet): 06.09.2024

Symbol Beschreibung Größe
06.09.2024 Begründung zur Außenbereichssatzung Eisenhammer
0.5 MB
06.09.2024 Planzeichnungen Außenbereichssatzung Eisenhammer
3.5 MB

© Stadt Raguhn-Jeßnitz E-Mail

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