Vergebene Aufträge der Stadt Raguhn-Jeßnitz

Vergebene Aufträge der Stadt Raguhn-Jeßnitz

Die Stadt Raguhn-Jeßnitz informiert auf der Grundlage von § 20 Abs. 3 VOB/A und § 30 Abs. 1 UVgO über vergebene Aufträge.
 

Aufgeführt werden demnach:

  • Auftragsvergaben über Bauleistungen, deren Auftragswert nach Beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer oder nach Freihändiger Vergabe 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt.
  • Auftragsvergaben über Liefer- und Dienstleistungen, deren Auftragswert nach einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder nach einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt.

© Stadt Raguhn-Jeßnitz E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

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Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

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