Ausschreibungen und Vergaben
Gemäß § 1 und 2 des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt sind das Land, die Kommunen, die Verbandsgemeinden und die der Aufsicht des Landes unterstehenden anderen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen des Privatrechts, die die Voraussetzungen des § 98 Nr. 2 GWB erfüllen, verpflichtet, die Vorgaben der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) zu beachten.
So gilt die vorgenannte Gesetzesvorschrift ebenso für die Stadt Raguhn-Jeßnitz.
Demnach sind Öffentliche Ausschreibungen und Offene Verfahren bekannt zu machen. Öffentliche Ausschreibungen zur Vergabe von Bauleistungen, Dienstleistungen u. a. gem. den Bestimmungen der VOB und VOL veröffentlicht die Stadt Raguhn-Jeßnitz durch Bekanntmachung auf der e-Vergabe-Plattform und im Ausschreibungsblatt für Sachsen-Anhalt.
Ausschreibungen der Stadt Raguhn-Jeßnitz finden Sie auf den Folgeseiten über die erweiterte Suchfunktion (z.B. über die Eingabe der Postleitzahl oder des Ortes).