Stellenausschreibung: Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (m/w/d) für Tiefbauangelegenheiten
Die Stadt Raguhn-Jeßnitz, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, sucht schnellstmöglich eine/n
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (m/w/d) für Tiefbauangelegenheiten
Ihre Aufgaben sind:
- Planung, Vorbereitung und Umsetzungsbegleitung von Neubau-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen im Tiefbaubereich (kaufm. und techn. Projektleitung)
- Mitwirkung bei der Ausschreibung und Vergabe von Planungsleistungen
- Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungsverfahren zur Vergabe von Bauleistungen
- Technische Projektabwicklung
- Verwaltung von Bürgschaften und Sicherheitseinbehalten
- Einholung von Leitungsauskünften
- Zusammenarbeit mit Architekten- und Planungsbüros
- Erstellung von Beschlussvorlagen für kommunale Gremien
- Prüfung und Überwachung von Tiefbaumaßnahmen Dritter (Telekommunikation, Glasfaserausbau usw., Ver- und Entsorgungen, ÖPNV)
- Teilnahme an Bauberatungen
- Abstimmungen Bauplanungen
- Kontrolle und Überwachung, Bauzustandsbesichtigungen, Mängelanzeigen
· Erteilung von Aufgrabungsgenehmigung (Schachtscheinen)
- Antragsbearbeitung und –prüfung
- Gewährleistungskontrolle und Abnahme nach Fertigstellung
- Erarbeitung von Stellungsnahmen Träger öffentlicher Belange
- Städtebauliche Sanierung (§ 144 BauGB)
- Erstellung von Bescheiden
- Bearbeitung von Fördermittelanträgen und Verwendungsnachweisen
- Erhebung von Ausgleichbeträgen
- Sanierungsrechtliche Genehmigungen
- Organisation von Werterhaltungsmaßnahmen kommunaler Straßen
- Bearbeitung von Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen befestigter und unbefestigter Straßen, Wege und Plätze
- Begehungen zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht, Durchführung von Straßenzustandskontrollen
- Bearbeitung von Beschwerden und Schadensmeldungen
- Teilnahme an Bauberatungen, Abnahme erbrachter Leistungen
Hinweis: Die Aufgabenaufzählung ist nicht abschließend. Eine Änderung des Aufgabenbereiches bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Anforderungen:
- Abschluss einer Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Techniker/in für Bautechnik, idealerweise für Tiefbau oder vergleichbare Berufsabschlüsse oder Verwaltungsfachangestellte mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Bauverwaltung (Tiefbau)
- Kenntnisse im Straßen-, Bau-, Honorar- und Vergaberecht (insbesondere BauGB, VOB, UVgO, TVergG LSA, HOAI, StrG LSA, BauGB), Technische Regeln, Normen, Satzungen im Zuständigkeitsbereich, Fördermittelprogramme, -richtlinien.
- von Vorteil: praktische Erfahrungen mit den Fachanwendungen Archikart, proDoppik,
- gute IT-Kenntnisse, insbesondere in Bezug auf MS Office,
- freundliches und sicheres Auftreten,
- gute klare mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit,
- hohe Belastbarkeit, Flexibilität und Engagement,
- gültiger Führerschein Klasse B,
- einwandfreies Führungszeugnis,
- Bereitschaft zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen.
Schwerbehinderte Bewerber/innen (m/w/d) werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung und Gleichstellung beizufügen.
Die Arbeitszeit beträgt 39 h/Woche. Das Arbeitsverhältnis ist nicht befristet. Die Vergütung erfolgt entsprechend den persönlichen fachlichen Voraussetzungen gem. TVöD-VKA.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen, wie lückenlosem Lebenslauf, Prüfungs- und Abschlusszeugnis der Berufsausbildung, vollständigen Arbeitszeugnissen ehemaliger Arbeitgeber bitte bis 07.03.2025 an:
Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz
oder auch per E-Mail im pdf-Format an personalwesen@raguhn-jessnitz.de. Bitte geben Sie dazu im Betreff „Bewerbung Techniker“ an. Dies gilt auch für die Angabe auf dem Briefumschlag.
Für Fragen zum Aufgabengebiet wenden Sie sich bitte an Frau Römmling, Tel. (03494) 720-415.
Hinweis:
Bewerbungs- und Fahrtkosten für die Teilnahme an Vorstellungsgesprächen werden grundsätzlich nicht erstattet. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Alle nicht zurückgesandten oder abgeholten Bewerbungen werden nach Ablauf eines Monats nach Ende des Auswahlverfahrens vernichtet.