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2024-11-11: Die Stadt Raguhn-Jeßnitz sucht interessierte Bürgerinnen und Bürger zur Besetzung ihrer Schiedsstelle

Die Stadt Raguhn-Jeßnitz sucht interessierte Bürgerinnen und Bürger zur Besetzung ihrer Schiedsstelle

 

Die Schiedsstelle der Stadt Raguhn-Jeßnitz ist für die Dauer von 5 Jahren neu zu besetzen. Dafür werden geeignete Personen gesucht.

 

Die Tätigkeit wird im Ehrenamt ausgeübt.

 

Unsere Anforderungen an Sie:

  • Sie haben das 25. Lebensjahr vollendet.
  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Raguhn-Jeßnitz.
  • Sie sollten Autorität und die Fähigkeit besitzen, sachlich, besonnen und vorurteilsfrei den Streitparteien gegenüber aufzutreten.
  • Sie sollten ein hohes Maß an menschlichem Einfühlungsvermögen mitbringen und eine gewisse Lebenserfahrung besitzen.
  • Sie sollten bereit sein, Ihre Zeit für die Amtsgeschäfte zur Verfügung zu stellen.

 

Als Schiedsperson ausgeschlossen ist,

  • wer infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden ist,
  • wer wegen einer Tat angeklagt ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
  • wer in Vermögensverfall geraten ist.

 

Die Schiedspersonen führen Schlichtungsverhandlungen durch. Insbesondere in folgenden Aufgabenbereichen wird die Schiedsstelle tätig:

  • bei Privatdelikten (bspw. Beleidigung, Sachbeschädigung etc.)
  • bei Nachbarrechtsstreitigkeiten (bspw. Grenzbebauung, Überwuchs, Lärm etc.)
  • bei zivilrechtlichen Ansprüchen
  • Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs in Strafsachen

 

Die Schiedspersonen werden durch den Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz gewählt und durch den Direktor des Amtsgerichts, hier Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen, bestätigt und in ihr Amt berufen.

 

Wir bieten Ihnen:

  • Kostenübernahme für Sachkosten der Schiedsstelle
  • Aus- und Fortbildung für das Ehrenamt
  • Räumlichkeiten im Verwaltungsgebäude für Sprechstunden

 

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Raguhn-Jeßnitz, welche die oben genannten Bedingungen erfüllen und an dem Amt einer Schiedsperson interessiert sind, werden gebeten, Ihre Bewerbungsunterlagen (bitte Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Beruf, jetzige Tätigkeit und Telefonverbindung angeben) für das Ehrenamt bis zum 15.01.2025 bei der

Stadt Raguhn-Jeßnitz

Rathausstraße 16

06779 Raguhn-Jeßnitz

einzureichen.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern auch unter 034906-412-14 zur Verfügung.

 

gez. Loth

Bürgermeister

Bereitstellungsdatum: 11.11.2024

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Versicherung an Eides statt über Nichtvorliegen von Hinderungsgründen.pdf
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