Stadtrat entscheidet über Elternbeiträge der Monate Januar und Februar 2021
Liebe Eltern,
hiermit möchte ich Sie über die endgültige Entscheidung des Stadtrates der Stadt Raguhn-Jeßnitz bzgl. der Erhebung der Elternbeiträge für die Monate Januar und Februar 2021 informieren.
Es ist weiterhin so, dass Sie für Ihre Kinder, die die Notbetreuung im Januar und Februar 2021 nicht genutzt haben, keinen Elternbeitrag zahlen.
Für Ihre Kinder, die die Notbetreuung im Januar und Februar 2021 genutzt haben, ist der Elternbeitrag zu zahlen, der anhand der tatsächlichen Inanspruchnahme der Notbetreuung von den Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung festgestellt worden ist. Bei der Berechnung wurde festgestellt, dass selten die im ursprünglichen Betreuungsvertrag vereinbarte Betreuungszeit vollständig genutzt wurde.
Grundlage für die Berechnung des Elternbeitrages für die Monate Januar und Februar 2021 bildeten die wöchentlichen Anwesenheitslisten, die jede Kindertageseinrichtung der Stadt Raguhn-Jeßnitz vorbildlich und gewissenhaft geführt hat. Mithilfe dieser Übersichten wurde ein Mittelwert gebildet. Dementsprechend erhalten Sie - sofern Sie die Notbetreuung in geringerem Umfang als es Ihr Grundbetreuungsvertrag ausweist, genutzt haben - in den kommenden Wochen einen geänderten Gebührenbescheid per Post zugesandt. Das dadurch entstandene Guthaben wird Ihnen von der Stadtkasse auf Ihr dort hinterlegtes Konto erstattet. Bitte überprüfen Sie den Geldeingang. Sollte das Guthaben bis zum 30.09.2021 nicht eingegangen sein, wenden Sie sich bitte an den Bereich Kindertagesstätten unter der Telefonnummer 034906/ 412 10.
An dieser Stelle möchte ich mich noch einmal bei Ihnen, liebe Eltern, ausdrücklich für Ihre Unterstützung und Geduld bedanken!
gez. Mädchen-Vötig
stellv. Bürgermeisterin