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Keine Sprechzeiten der Stadtverwaltung vom 23.12.2024 bis 01.01.2025 (Ausnahme: Angelegenheiten zur Bundestagswahl 2025)

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

infolge der Weihnachtsfeiertage ist die Stadtverwaltung vom 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 nicht erreichbar und die Rathäuser in Jeßnitz (Anhalt) und Raguhn geschlossen.

 


Sofern der Termin der Bundestagswahl für den 23.02.2025 verbindlich festgelegt wird, sichert die Stadtverwaltung die Entgegennahme, Prüfung und Rückgabe von Wählbarkeitsbescheinigungen, Wahlrechtsbescheinigungen (für Unterstützungsunterschriften) sowie Anträgen auf Eintragung in das Wählerverzeichnis durch Öffnungszeiten im Rathaus Raguhn, Rathausstraße 16, 06779 Raguhn-Jeßnitz wie folgt ab:

 


Montag, 23.12.2024, in der Zeit von 9 bis 12.00 Uhr,

Freitag, 27.12.2024, in der Zeit von 9 bis 12.00 Uhr sowie

Montag, 30.12.2024, in der Zeit von 9 bis 12.00 Uhr.

 


Während dieser Zeiten ist die Stadtverwaltung für Belange zur Wahl telefonisch erreichbar: 034906-412 0.

 


Bitte beachten Sie, dass in dieser Zeit ausschließlich die o. g. Angelegenheiten, die die Bundestagswahl 2025 betreffen, bearbeitet werden.

 


Ab dem 02.01.2025 ist die Stadtverwaltung für Sie wieder wie gewohnt erreichbar.

© Stadt Raguhn-Jeßnitz E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.