SEPA-Lastschrift-Verfahren
Grundlage für das SEPA-Lastschrift-Verfahren ist eine Autorisierung, das sogenannte "SEPA-Lastschriftmandat". Dieses ermächtigt zum einen den Zahlungsempfänger (hier: Stadt Raguhn-Jeßnitz), den fälligen Betrag von Ihrem Konto einzuziehen, sowie zusätzlich Ihre Bank, die Lastschrift einzulösen.
Im SEPA-Lastschrift-Verfahren werden nicht mehr die Kundenkennungen "Kontonummer" und "Bankleitzahl" verwendet, sondern die Kennungen "IBAN" und "BIC". Die deutsche IBAN (internationale Bankkontonummer) besteht immer aus 22 Zeichen, der BIC (internationale Bankleitzahl) aus 8 oder 11 Zeichen. IBAN und BIC finden Sie z. Bsp. auf Ihrem Kontoauszug, auf den neuen Bankkarten oder im Online-Banking-Portal. Informationen zum Thema SEPA, IBAN und BIC erhalten Sie auch direkt bei Ihrem Kreditinstitut.
Als zusätzliche Sicherheitsmerkmale wurden eine Mandatsreferenz und eine Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers eingeführt. Nach Einführung des SEPA-Lastschrift-Verfahrens finden Sie diese bei jeder Belastung einer SEPA-Lastschrift auf Ihrem Kontoauszug. Damit lässt sich jedes erteilte Mandat eindeutig identifizieren. So können Sie leicht prüfen, ob Sie dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben.
SEPA-Mandate müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben der Stadtverwaltung im Original vorgelegt werden.
Sollten Sie bereits am bisherigen Bankeinzugsverfahren teilnehmen, senden Sie die SEPA-Mandate ebenfalls vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die Stadt Raguhn-Jeßnitz zurück.
Eine Durchschrift wird ausgestellt, sobald die Mandatsreferenz hinzugefügt wurde.
Wichtig: Für jede Einnahmeart (z. Bsp. Betreuungskosten, Grundsteuer B, Hundesteuer, Gewerbesteuer, Garagenpacht, Elternbeiträge etc.) ist ein separates SEPA-Mandat einzureichen.
Vordrucke hierfür erhalten Sie bei der Stadtkasse der Stadt Raguhn-Jeßnitz oder an dieser Stelle.
Symbol | Beschreibung | Größe |
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SEPA-Lastschriftmandat (St. 14.02.2020) |
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