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Abgabe einer Grundsteueranmeldung nach der Ersatzbemessungsgrundlage

gemäß §§ 42, 44 Grundsteuergesetz - GrStG

Wer ist zur Abgabe einer Grundsteueranmeldung nach der Ersatzbemessungsgrundlage verpflichtet?
Zur Abgabe einer Grundsteueranmeldung sind alle Eigentümer (= Steuerpflichtige) von Mietwohngrundstücken und Einfamilienhäuser verpflichtet, für die ein im Veranlagungszeitpunkt für die Grundsteuer maßgebender Einheitswert 1935 nicht festgestellt oder festzustellen ist.

Welche Grundlage wird zur Festsetzung der Grundsteuer herangezogen?
Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer ist die Ersatzbemessung. Die Ersatzbemessung ist im Grundsteuergesetz geregelt.
Im Abschnitt VI des GrStG werden die (für das im Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet) Regelungen für diese Steuergegenstände getroffen. So regelt § 42 die Bemessung der Grundsteuer (Berechnungsgrundlage) und § 44 die Steueranmeldung durch den Eigentümer (ggf. Verwalter).

Was ist bei der Grundsteueranmeldung zu beachten?
Der Grundstückseigentümer hat eine Grundsteueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck abzugeben, in der er die Grundsteuer gemäß § 42 GrStG selbst berechnet.
Der Eigentümer des Grundstückes hat nach § 44 Abs. 3 GrStG in den Fällen der Ersatzbemessungsgrundlage zur Ermittlung der Grundsteuer B jährlich (bis zum Fälligkeitstag) eine Grundsteuer-Anmeldung einzureichen.
Haben sich am Grundstück seit der letzten Grundsteueranmeldung Änderungen ergeben (z.B. durch Modernisierung, An-/Umbauten und /oder Aufstockungen bzw. Nutzungsänderungen, die zu Veränderungen der Wohn- und Nutzfläche führen oder zur Schaffung von Stellplätzen für PKW etc.), so ist durch den Steuerpflichtigen bzw. dessen Beauftragten eine neue Grundsteueranmeldung einzureichen.
Haben sich hingegen keine Veränderungen, wie oben aufgeführt, ergeben, so ist keine neue Grundsteuer-Anmeldung erforderlich. In diesen Fällen genügt ein formloses Schreiben an den Fachbereich Steuern der Stadt Raguhn-Jeßnitz.

Welche Formulare sind zu verwenden, wo sind sie zu finden?
Folgende Formulare stehen Ihnen auf unserer Internetseite zur Verfügung:

  1. Grundsteueranmeldung Ersatzbemessung - für den Fall, dass sich gegenüber der letztmaligen Erklärung etwas geändert hat
  2. Grundsteuerinformation ohne Veränderung - Erklärung, dass sich gegenüber der letztmaligen Grundsteueranmeldung nichts geändert hat  

 

Wo ist die Grundsteuererklärung einzureichen?
Postanschrift:    
Stadt Raguhn-Jeßnitz
Fachbereich Steuern
Rathausstraße 16    
06779 Raguhn-Jeßnitz

Dienstsitz:
Stadt Raguhn-Jeßnitz
Fachbereich Steuern
Conradiplatz 7
06800 Raguhn-Jeßnitz

Möchten Sie einen Ansprechpartner kontaktieren?
Kontaktdaten
Telefon: 03494 720 443
E-Mail: 

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Grundsteueranmeldung - Ersatzbemessung
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