Überblick Standesamtswesen
Die meisten Menschen assoziieren mit dem Begriff "Standesamt" das Heiraten vor einem Standesbeamten im Trauzimmer des Rathauses.
Doch das Standesamt ist weit mehr. Es ist die Behörde in der Verwaltung, in welcher der Personenstand eines Bürgers beurkundet wird. Die Beurkundung nimmt der Standesbeamte durch Eintragung in das Geburten-, Ehe- und Sterberegister und dem Lebenspartnerschaftsregister vor.
Im Jahr 1876 hat der Staat die Beurkundung des Personenstandes von der Kirche übernommen, so dass seit diesem Zeitpunkt jedes Kind, das in unserem Verwaltungsbezirk geboren wurde, jede Ehe, die seit 1876 hier geschlossen wurde sowie jeder eingetretene Todesfall in den Personenstandsbüchern unseres Standesamtes eingetragen ist.
Eine Eintragung (Beurkundung) in die Personenstandsbücher erfolgt immer dann, wenn sich der Personenstandsfall, wie Geburt, Eheschließung oder Sterbefall in unserem Verwaltungsbezirk ereignet hat.
Die seit dem Jahr 1876 im Standesamt verwahrten Personenstandsbücher dokumentieren immer rechtsverbindlich den aktuellen Personenstand eines Bürgers, da sie im Rahmen des Mitteilungsverfahrens zwischen Gerichten, Standesämtern und anderen öffentlich-rechtlichen Behörden von dem jeweiligen Standesbeamten fortgeschrieben werden.
So werden zum Beispiel in den Geburtenbüchern Randvermerke über Namensänderungen, Vaterschaftsanerkennungen, Vaterschaftsfeststellungen, Adoptionen, Hinweise auf Eheschließungen usw. beigeschrieben. Und in den Heiratseinträgen wird außerdem die Auflösung der Ehe durch Scheidung oder durch den Tod eines Ehepartners und die Geburt von Kindern, die aus dieser Ehe hervorgegangen sind, vermerkt.
Aus diesen Personenstandseinträgen wiederum werden Urkunden ausgestellt, die den jeweils aktuellen Stand der Eintragung rechtsverbindlich für alle Behörden im In- und Ausland dokumentieren. Fehler dürfen dem Standesbeamten bei seiner Arbeit nicht unterlaufen.
So werden Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, bezüglich Ihrer personenstandsrechtlichen Lebenslagen, ein Leben lang von Ihrem zuständigen Standesamt begleitet.