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2024-08-23: 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Mulde“ und des Unterhaltungsverbandes „Taube-Landgraben“

1. Änderungssatzung
zur Satzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Mulde“ und des Unterhaltungsverbandes „Taube-Landgraben“
(Gewässerumlagesatzung)
 

Aufgrund des § 56 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 16. März 2011 (GVBl. LSA S. 492), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 7. Juli 2020 (GVBl. LSA S. 372, 374), der §§ 2, 5, 8, 11, 36, 45, 90 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. März 2021 (GVBl. LSA S. 100) und der §§ 1, 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996, zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2020 (GVBl. LSA S. 712) vom 27. September 2019 (GVBl. LSA S. 284), hat der Stadtrat von Raguhn-Jeßnitz in seiner Sitzung am 21.08.2024 die folgende 1. Änderungssatzung zur Gewässerumlagesatzung beschlossen.

 

Artikel I

Die Gewässerumlagesatzung vom 10.11.2022 wird wie folgt geändert.

 

§ 6 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:

 

Der Anteil des Erschwernisbeitrages der Stadt Raguhn-Jeßnitz im Unterhaltungsverband „Mulde“ beträgt laut Satzung des Unterhaltungsverbandes:

 

für das Jahr 2023:  13,70 v. H.

für das Jahr 2024:  13,63 v. H.

 

Der Anteil des Erschwernisbeitrages der Stadt Raguhn-Jeßnitz im Unterhaltungsverband „Taube-Landgraben“ beträgt laut Satzung des Unterhaltungsverbandes:

 

für das Jahr 2023:  13,14 v. H.

für das Jahr 2024:  13,16 v. H.

 

§ 7 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:

 

Der Umlagesatz zur Umlage des Flächenbeitrages beträgt für die Flächen im Bereich vom 

Unterhaltungsverband „Mulde“

für das Kalenderjahr 2023… 12,003 EUR/ha

für das Kalenderjahr 2024… 12,330 EUR/ha

 

und vom

Unterhaltungsverband „Taube-Landgraben“

für das Kalenderjahr 2023… 16,055 EUR/ha

für das Kalenderjahr 2024… 17,624 EUR/ha

 

 

Der Umlagesatz zur Umlage des Erschwernisbeitrages beträgt die Flächen im Bereich vom

 

Unterhaltungsverband „Mulde“

für das Kalenderjahr 2023… 11,294 EUR/ha

für das Kalenderjahr 2024… 11,561 EUR/ha

 

und vom

Unterhaltungsverband „Taube-Landgraben“

für das Kalenderjahr 2023… 7,604 EUR/ha

für das Kalenderjahr 2024… 8,243 EUR/ha

 

 

Artikel II

 

Die 1. Änderungssatzung tritt wie folgt in Kraft.

 

Der Umlagesatz für Flächen- und Erschwernisbeitrag für das Jahr 2023 tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

 

Der Umlagesatz für Flächen- und Erschwernisbeitrag für das Jahr 2024 tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.

 

 

Stadt Raguhn-Jeßnitz, den 22.08.2024

 

 

Gez. Loth

Loth

Bürgermeister                                                - Siegel –

 

 

Bereitstellungsdatum:             23.08.2024

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