2024-12-17: 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung für die Benutzung der von der Stadt Raguhn-Jeßnitz verwalteten Friedhöfe
2. Änderungssatzung
zur Friedhofsgebührensatzung
für die Benutzung der von der Stadt Raguhn-Jeßnitz verwalteten Friedhöfe
- G E B Ü H R E N S A T Z U N G –
Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 1 und der §§ 8, 9, 11 und 45 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i. V. m. dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) sowie des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt (BestattG LSA) in den zur Zeit geltenden Fassungen hat der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz in seiner Sitzung am 11.12.2024 folgende 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung vom 16.07.2015 beschlossen:
Artikel 1
Die Anlage zur Friedhofsgebührensatzung vom 16.07.2015 – Gebührenverzeichnis – wird wie nachfolgend ersichtlich geändert.
§ 7 wird wie folgt neu eingefügt:
§ 7 Umsatzsteuer
(1) Soweit die Leistungen der öffentlichen Einrichtung der Umsatzsteuer unterliegen, wird die Umsatzsteuer der gebührenschuldenden Person auferlegt.
(2) Die Umsatzsteuer entsteht neben der Gebühr.
(3) Die Höhe der Umsatzsteuer richtet sich nach dem jeweiligen gültigen Umsatzsteuersatz.
Aus § 7 (Inkrafttreten) wird § 8.
Artikel 2
Inkrafttreten
Die 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung für die Benutzung der von der Stadt Raguhn-Jeßnitz verwalteten Friedhöfe vom 16.07.2015, zuletzt geändert durch 1. Änderungssatzung vom 10.03.2016, tritt am Monatsersten, der auf die Bekanntmachung folgt, in Kraft.
Raguhn-Jeßnitz, 13.12.2024
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-Siegel- | Gez. Loth |
Ort, Datum |
Loth (Bürgermeister) |
Bereitstellungsdatum: 17.12.2024
Anlage zur 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung vom 16.07.2015
- Gebührenverzeichnis -
zur Erhebung von Gebühren für die städtischen Friedhöfe in Altjeßnitz, Stadt Jeßnitz (Anhalt), Marke, Stadt Raguhn, Retzau, Schierau, Thurland und Tornau vor der Heide sowie für die Trauerhallen der Ortschaften.
A. Verwaltungsgebühren |
1. Genehmigungsgebühren
1.1. |
Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung des Sterbefalles/Bestattung |
30,00 € |
1.2. |
Verwaltungsgebühr zur Verleihung des Nutzungsrechts an Grabstätten |
23,00 € |
1.3. |
Verwaltungsgebühr zur Erteilung der Nutzungserlaubnis für Trauerhallen |
10,00 € |
1.4. |
Verwaltungsgebühr zur Genehmigung der Errichtung/Änderung von Grabmalen und Einfassungen |
15,50 € |
1.5. |
Verwaltungsgebühr zur Verlängerung des Nutzungsrechts |
15,50 € |
1.6. |
Bearbeitungsgebühr zur Genehmigung von Umbettungen |
31,00 € |
1.7. |
Verwaltungsgebühr zur Umschreibung einer Grabstättenurkunde bei Wechsel des Verfügungsberechtigten |
7,50 € |
1.8. |
Verwaltungsgebühr zur Genehmigung der Auflösung einer Grabstelle / Einebnung (ohne Urne ziehen durch Mitarbeiter der Stadt Raguhn-Jeßnitz) |
15,50 € |
1.9. |
Verwaltungsgebühr zur Genehmigung der Auflösung einer Grabstelle / Einebnung inkl. Ziehen der 1. Urne durch Mitarbeiter der Stadt Raguhn-Jeßnitz |
30,00 € |
|
Je weiterer Urne |
14,00 € |
1.10. |
Verwaltungsgebühr zur Beanstandung der Standsicherheit von Grabmalen, Einfassungen von Gräbern, Pflegezuständen |
18,50 € |
1.11. |
Zulassungsgebühr für Gewerbetreibende zur Ausführung gewerblicher Tätigkeiten auf dem Friedhof (Jahresgebühr) |
50,00 € |
2. Sonstige Gebühren
2.1. |
Ermittlung der aktuellen Anschrift bei Verzug (einfach) |
nach Aufwand gem. Verwaltungskostensatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz |
2.2. |
Ermittlung der aktuellen Anschrift bei Verzug (aufwendig bei mehr als einem Adresswechsel)
|
nach Aufwand gem. Verwaltungskostensatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz |
2.3. |
Gebühren für sonstige Leistungen
|
nach Aufwand gem. der Verwaltungskostensatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz |
B. Benutzungsgebühren |
1. Gebühren für die Nutzung von Räumlichkeiten
Für die Nutzung der kommunalen Trauer- bzw. Feierhallen beträgt die Gebühr je Nutzung einer Trauerhalle
In folgenden Ortsteilen |
Gebühr je Nutzung |
Niesau |
45,00 € |
Altjeßnitz |
60,00 € |
Hoyersdorf | 60,00 € |
Stadt Raguhn / ehem. Ortsteil Kleckewitz | 75,00 € |
Stadt Jeßnitz (Anhalt) / ehem. Ortsteil Roßdorf |
75,00 € |
Marke |
75,00 € |
Retzau |
75,00 € |
Priorau |
75,00 € |
Thurland |
75,00 € |
Kleinleipzig |
75,00 € |
Tornau v. d. H. |
75,00 € |
Lingenau |
75,00 € |
Schierau |
90,00 € |
Möst |
90,00 € |
Stadt Raguhn, Straße „Am Friedhof“ |
105,00 € |
Stadt Jeßnitz (Anhalt), Schloßstraße | 105,00 € |
2. Vergabe von Nutzungsrechten zur Erdbestattung
2.1 |
Grabnutzungsgebühr für eine Reihengrabstätte (Reihenerdgrab) |
508,50 € |
2.2. |
Grabnutzungsgebühr für ein Einzelwahlgrab |
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a) |
Einzelwahlgrab für Personen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr |
549,00 € |
b) |
Einzelwahlgrab für Personen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr |
762,50 € |
2.3. |
Grabnutzungsgebühr für ein Doppelwahlgrab |
953,50 € |
3. Vergabe von Nutzungsrechten zur Aschenbestattung
3.1 |
Grabnutzungsgebühr für ein Urnenreihengrab |
569,50 € |
3.2. |
Grabnutzungsgebühr für ein Urnenwahlgrab |
854,00 € |
3.3. |
Grabnutzungsgebühr für eine anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätte auf der Urnengemeinschaftsanlage (inklusive Pflege) |
1.100,00 € |
3.4. |
Grabnutzungsgebühr für ein Doppelwiesenurnengrab (inklusive Pflege) |
1.300,00 € |
3.5. |
Grabnutzungsgebühr für ein Einzelwiesenurnengrab (inklusive Pflege) |
1.100,00 € |
4. Verlängerung von Nutzungsrechten für Grabstätten
4.1. |
Verlängerung des Nutzungsrechts für ein Erdgrab pro Jahr |
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a) |
Einzelwahlgrab für Personen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr |
21,50 € |
b) |
Einzelwahlgrab für Personen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr |
30,50 € |
c) |
Doppelwahlgrab |
38,00 € |
4.2. |
Verlängerung des Nutzungsrechts für ein Urnengrab pro Jahr |
|
a) |
Urnenwahlgrab |
42,50 € |
b) |
Doppelurnenwiesengrab |
101,50 € |
Raguhn-Jeßnitz, 13.12.2024 |
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Gez. Loth |
Ort, Datum |
-Siegel- |
Loth (Bürgermeister) |
Bereitstellungsdatum: 17.12.2024