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2024-12-17: 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung für die Benutzung der von der Stadt Raguhn-Jeßnitz verwalteten Friedhöfe

2. Änderungssatzung

zur Friedhofsgebührensatzung

für die Benutzung der von der Stadt Raguhn-Jeßnitz verwalteten Friedhöfe

 

- G E B Ü H R E N S A T Z U N G –

 

Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 1 und der §§ 8, 9, 11 und 45 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i. V. m. dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) sowie des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt (BestattG LSA) in den zur Zeit geltenden Fassungen hat der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz in seiner Sitzung am 11.12.2024 folgende 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung vom 16.07.2015 beschlossen:

 

Artikel 1

 

Die Anlage zur Friedhofsgebührensatzung vom 16.07.2015 – Gebührenverzeichnis – wird wie nachfolgend ersichtlich geändert.

 

 

§ 7 wird wie folgt neu eingefügt:

§ 7 Umsatzsteuer

 

(1)       Soweit die Leistungen der öffentlichen Einrichtung der Umsatzsteuer unterliegen, wird die Umsatzsteuer der gebührenschuldenden Person auferlegt.

(2)       Die Umsatzsteuer entsteht neben der Gebühr.

(3)       Die Höhe der Umsatzsteuer richtet sich nach dem jeweiligen gültigen Umsatzsteuersatz.

 

Aus § 7 (Inkrafttreten) wird § 8.

 

Artikel 2

Inkrafttreten

 

Die 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung für die Benutzung der von der Stadt Raguhn-Jeßnitz verwalteten Friedhöfe vom 16.07.2015, zuletzt geändert durch 1. Änderungssatzung vom 10.03.2016, tritt am Monatsersten, der auf die Bekanntmachung folgt, in Kraft.

 

Raguhn-Jeßnitz, 13.12.2024

 

-Siegel- Gez. Loth
Ort, Datum  

Loth

(Bürgermeister)

 

 Bereitstellungsdatum:        17.12.2024

 
 
 
 
 


Anlage zur 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung vom 16.07.2015

-      Gebührenverzeichnis -

 

zur Erhebung von Gebühren für die städtischen Friedhöfe in Altjeßnitz, Stadt Jeßnitz (Anhalt), Marke, Stadt Raguhn, Retzau, Schierau, Thurland und Tornau vor der Heide sowie für die Trauerhallen der Ortschaften.

A.   Verwaltungsgebühren

1.    Genehmigungsgebühren

1.1.

Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung des Sterbefalles/Bestattung

30,00 €

1.2.

Verwaltungsgebühr zur Verleihung des Nutzungsrechts an Grabstätten

23,00 €

1.3.

Verwaltungsgebühr zur Erteilung der Nutzungserlaubnis für Trauerhallen

10,00 €

1.4.

Verwaltungsgebühr zur Genehmigung der Errichtung/Änderung von Grabmalen und Einfassungen    

15,50 €

1.5.

Verwaltungsgebühr zur Verlängerung des Nutzungsrechts              

15,50 €

1.6.

Bearbeitungsgebühr zur Genehmigung von Umbettungen              

31,00 €

1.7.

Verwaltungsgebühr zur Umschreibung einer Grabstättenurkunde bei Wechsel des Verfügungsberechtigten  

7,50 €

1.8.

Verwaltungsgebühr zur Genehmigung der Auflösung einer Grabstelle / Einebnung    (ohne Urne ziehen durch Mitarbeiter der Stadt Raguhn-Jeßnitz)        

15,50 €

1.9.

Verwaltungsgebühr zur Genehmigung der Auflösung einer Grabstelle  / Einebnung inkl. Ziehen der 1. Urne durch Mitarbeiter der Stadt Raguhn-Jeßnitz         

30,00 €

 

Je weiterer Urne

14,00 €

1.10.

Verwaltungsgebühr zur Beanstandung der Standsicherheit von Grabmalen, Einfassungen von Gräbern, Pflegezuständen

18,50 €

1.11.

Zulassungsgebühr für Gewerbetreibende zur Ausführung gewerblicher Tätigkeiten auf dem Friedhof (Jahresgebühr)  

50,00 €

2. Sonstige Gebühren

2.1.

Ermittlung der aktuellen Anschrift bei Verzug (einfach)

nach Aufwand gem. Verwaltungskostensatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz

2.2.

Ermittlung der aktuellen Anschrift bei Verzug (aufwendig bei mehr als einem Adresswechsel)

 

nach Aufwand gem. Verwaltungskostensatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz

2.3.

Gebühren für sonstige Leistungen

 

nach Aufwand gem. der Verwaltungskostensatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz

B. Benutzungsgebühren

 

 1. Gebühren für die Nutzung von Räumlichkeiten

Für die Nutzung der kommunalen Trauer- bzw. Feierhallen beträgt die Gebühr je Nutzung einer Trauerhalle

In folgenden Ortsteilen

Gebühr je Nutzung

Niesau

45,00 €

Altjeßnitz

 60,00 €

Hoyersdorf 60,00 €
Stadt Raguhn / ehem. Ortsteil Kleckewitz 75,00 €

Stadt Jeßnitz (Anhalt) / ehem. Ortsteil Roßdorf

75,00 €

Marke

75,00 €

Retzau

75,00 €

Priorau

75,00 €

Thurland

75,00 €

Kleinleipzig

75,00 €

Tornau v. d. H.

75,00 €

Lingenau

75,00 €

Schierau

90,00 €

Möst

90,00 €

Stadt Raguhn, Straße „Am Friedhof“

 105,00 €

Stadt Jeßnitz (Anhalt), Schloßstraße 105,00 €

 

2. Vergabe von Nutzungsrechten zur Erdbestattung

2.1

Grabnutzungsgebühr für eine Reihengrabstätte (Reihenerdgrab)  

508,50 €

2.2.

Grabnutzungsgebühr für ein Einzelwahlgrab

 

a)

Einzelwahlgrab für Personen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr    

549,00 €

b)

Einzelwahlgrab für Personen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr

762,50 €

2.3.

Grabnutzungsgebühr für ein Doppelwahlgrab                                                

953,50 €

 

3. Vergabe von Nutzungsrechten zur Aschenbestattung

3.1

Grabnutzungsgebühr für ein Urnenreihengrab

569,50 €

3.2.

Grabnutzungsgebühr für ein Urnenwahlgrab

854,00 €

3.3.

Grabnutzungsgebühr für eine anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätte auf der Urnengemeinschaftsanlage (inklusive Pflege)

1.100,00 €

3.4.

Grabnutzungsgebühr für ein Doppelwiesenurnengrab (inklusive Pflege)

 1.300,00 €

3.5.

Grabnutzungsgebühr für ein Einzelwiesenurnengrab (inklusive Pflege)

1.100,00 €

 

4. Verlängerung von Nutzungsrechten für Grabstätten

4.1.

Verlängerung des Nutzungsrechts für ein Erdgrab pro Jahr

 

a)

Einzelwahlgrab für Personen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr   

21,50 €

b)

Einzelwahlgrab für Personen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr    

30,50 €

c)

Doppelwahlgrab     

38,00 €

4.2.

Verlängerung des Nutzungsrechts für ein Urnengrab pro Jahr

 

a)

Urnenwahlgrab

42,50 €

b)

Doppelurnenwiesengrab

101,50 €

 

Raguhn-Jeßnitz, 13.12.2024

 

Gez. Loth

Ort, Datum

-Siegel-

Loth

(Bürgermeister)

 

Bereitstellungsdatum:        17.12.2024

 

 

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