Pressemitteilung Corona-Virus; (Stand: 30.06.2020, 17:30 Uhr) Information der Stadt Raguhn-Jeßnitz aufgrund des Erlasses der 7. SARS-CoV-2 EindV vom 30.06.2020
Das Land Sachsen-Anhalt hat am 30.06.2020 die 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen, die ab 02.07.2020 in Kraft tritt. Sie sieht weitere Lockerungen vor.
Unter anderem können allgemeinbildende Schulen und Kindertagesstätten ab dem 27.08.2020 wieder in den Regelbetrieb übergehen.
Desweiteren sind private Feiern bis 50 Personen zulässig.
Sind Veranstaltungen fachlich organisiert, können künftig bis zu 250 Personen in geschlossenen Räumlichkeiten und bis zu 1.000 Personen im Außenbereich teilnehmen. Die Hygieneanfoderungen sind dabei zu beachten.
Weitere Bestimmungen sind der beigefügten Verordnung zu entnehmen.
Symbol | Beschreibung | Größe |
---|---|---|
7. SARS-CoV-2-EindämmungsVO vom 30.06.2020 |
5.8 MB |