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Information der Friedhofsverwaltung – Mitnahme von Tieren

Friedhöfe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Raguhn-Jeßnitz. Sie dienen der Bestattung aller Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner der Stadt Raguhn-Jeßnitz waren, die innerhalb des Stadtgebietes verstorben sind oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen.

 

Aus gegebenem Anlass weisen wir Sie darauf hin, dass es gemäß § 6 Abs. 3 Buchstabe j) Friedhofssatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz nicht gestattet ist, Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenführhunde.

Wir bitten um Beachtung.

 

Die aktuelle Friedhofssatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz können Sie persönlich bei der Friedhofsverwaltung einsehen oder auf der Homepage (https://www.raguhn-jessnitz.de/de/satzungen-ortsrecht/friedhofssatzung-und-friedhofsgebuehrensatzung-der-stadt-raguhn-jessnitz.html) nachlesen.

 

Zögern Sie nicht, die Sachbearbeiterin Friedhofswesen bei aufkommenden Fragen oder Hinweisen telefonisch (034906/ 412 13), per E-Mail (friedhofswesen@raguhn-jessnitz.de) oder persönlich zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zu kontaktieren.

 

Die Friedhofsverwaltung

© Stadt Raguhn-Jeßnitz E-Mail

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Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.