Information der Friedhofsverwaltung – Gestaltung der Grabstätten
Friedhöfe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Raguhn-Jeßnitz. Sie dienen der Bestattung aller Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner der Stadt Raguhn-Jeßnitz waren, die innerhalb des Stadtgebietes verstorben sind oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen. Mit der Anmeldung der Beisetzung akzeptieren die Angehörigen die Rahmenbedingungen der Friedhofssatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz.
Bei der ab Mai 2025 stattfindenden Standfestigkeitskontrolle der Grabmale wird auch die Gestaltung aller Grabstätten überprüft.
Es ist auf den Friedhöfen gemäß § 6 Abs. 3 Buchstabe p) der Friedhofssatzung nicht gestattet, Blumen, Pflanzen, Sträucher, Pflanzschalen, Vasen o. ä. Gegenstände auf den an die Grabstellen angrenzenden Wegen und Durchgängen neben der Grabumrandung zu pflanzen oder abzulegen.
Gemäß § 23 der Friedhofssatzung müssen alle Grabstätten entsprechend dieser Satzung hergerichtet und dauernd verkehrssicher Instand gehalten werden. Verwelkte Blumen, Unkraut und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen zu entsorgen. Wintergestecke sind nach der Frostperiode unverzüglich von der Grabstätte zu entfernen.
Die Grabstätten dürfen nur mit Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten, Wege und die öffentlichen Anlagen nicht beeinträchtigen. Bereits vorhandene Bepflanzungen dürfen nicht über die Grabflächen (Grabeinfassungen) hinauswachsen und eine Höhe von 1 m nicht überschreiten. Die Friedhofsverwaltung kann den Schnitt oder die Entfernung störender Gewächse anordnen.
Senkt sich die Grabstätte ab oder wird der Grabumfass frei, entstanden nach einer Bestattung oder im Laufe der Nutzungszeit, ist der Nutzungsberechtigte verpflichtet, diese Fläche mit Erde oder dergleichen aufzufüllen und zu begradigen. Ausgenommen davon sind anonyme Urnengemeinschaftsanlagen und Wiesenurnengrabanlagen.
Wir bitten um Beachtung.
Die aktuelle Friedhofssatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz können Sie persönlich bei der Friedhofsverwaltung einsehen oder auf der Homepage ( https://www.raguhn-jessnitz.de/de/satzungen-ortsrecht/friedhofssatzung-und-friedhofsgebuehrensatzung-der-stadt-raguhn-jessnitz.html ) nachlesen.
Zögern Sie nicht, die Sachbearbeiterin Friedhofswesen bei aufkommenden Fragen oder Hinweisen telefonisch (034906/ 412 13), per E-Mail (friedhofswesen@raguhn-jessnitz.de) oder persönlich zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zu kontaktieren.
Die Friedhofsverwaltung