2024-11-29: Öffentliche Bekanntmachung über die Auszahlung des Reinertrages der Jagdgenossenschaft Jeßnitz
Die Jagdgenossenschaft Jeßnitz beschließt die Auszahlung des Reinertrages für das Jagdjahr 2023/2024 in Höhe von 0,32 €/ha. Die Auszahlung erfolgt bargeldlos auf schriftlichen Antrag mit Eigentumsnachweis und Angabe der Bankverbindung.
Die Antragstellung muss innerhalb von 4 Wochen (Tag des Antragseinganges) ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Raguhn-Jeßnitz beim Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft erfolgen. Die Anschrift lautet:
Jagdgenossenschaft Jeßnitz
In den Pusseln 6
06766 Bitterfeld-Wolfen
Bereitstellungsdatum: 29.11.2024