2024-11-21: Öffentliche Bekanntmachung über die Einebnung einer Grabstätte auf dem Friedhof der Stadt Raguhn-Jeßnitz im OT Raguhn
Für die nachstehend aufgeführte Grabstätte auf dem Friedhof der Stadt Raguhn-Jeßnitz im OT Raguhn ist seit längerer Zeit kein Nutzungsberechtigter als Ansprechpartner mehr vorhanden. Trotz intensiver Nachforschungen und Ermittlungen der Friedhofsverwaltung konnten keine Angehörigen, Hinterbliebenen oder sonstigen Nutzungsberechtigten ausfindig gemacht werden, die sich bereit erklären, das Nutzungsrecht mit allen Rechten und Pflichten gemäß derzeit gültiger Friedhofssatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz zu übernehmen.
Sind die Nutzungsberechtigten unbekannt oder nicht zu ermitteln, erfolgt die Mitteilung über die beabsichtigte Einebnung durch öffentliche Bekanntmachung auf der Homepage der Stadt Raguhn-Jeßnitz, sowie durch einen entsprechenden Hinweis an der Grabstelle.
Eventuell vorhandene Hinterbliebene werden hiermit letztmalig aufgefordert, sich bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Raguhn-Jeßnitz, Zimmer 11 im Rathaus Raguhn, Rathausstraße 16 in 06779 Raguhn-Jeßnitz, zu melden.
Sollte diese Aufforderung bis zum 28.02.2025 unbeachtet bleiben, gehen gemäß
§ 16 Abs. 6 Friedhofssatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz noch bestehende Nutzungsrechte entschädigungslos an die Stadt Raguhn-Jeßnitz zurück.
Die Stadt Raguhn-Jeßnitz wird nach Ablauf dieser Frist mit der Einebnung der Grabstelle beginnen. Vorhandene Grabmale, Einfassungen usw. werden entfernt und gehen entschädigungslos in das Eigentum der Stadt Raguhn-Jeßnitz über.
Friedhof |
Name der/des zuletzt Verstorbenen |
Feld |
Reihe |
Nummer |
Raguhn |
Mahle, Hans |
IV |
C |
67 |
Für Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung unter der Rufnummer 034906/ 412 – 13 zur Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16 in 06112 Halle (Saale) schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage ist gegen die Stadt Raguhn-Jeßnitz, Rathausstraße 16 in 06779 Raguhn-Jeßnitz zu richten.
gez. Hannes Loth
Bürgermeister
Stadt Raguhn-Jeßnitz
Bereitstellungsdatum: 21.11.2024