2025-02-12: Bekanntmachung über die Durchführung der Deichschau 2025
BEKANNTMACHUNG
Durchführung der Deichschau 2025
Gemäß Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt dem § 94 Abs. 7, werden die Deichabschnitte in der Stadt Raguhn-Jeßnitz wie folgt geschaut:
07.04.2025, 09:00 Uhr, Treffpunkt ehem. Kirche Jeßnitz, Vor dem Halleschen Tor
07.04.2025, 13:00 Uhr, Treffpunkt Feuerwehr Raguhn, Rathausstraße
14.04.2025, 09:00 Uhr, Treffpunkt Muldebrücke Jeßnitz
16.04.2025, 09:00 Uhr, Treffpunkt Deichanfang Raguhn, Gartenstraße
Die Schaukommission hat gemäß § 95 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt das Recht:
- Grundstücke zu betreten, Gewässer zu befahren und Anlagen zu kontrollieren,
- Einsicht in Bestands- und Betriebsunterlagen von wasserwirtschaftlichen Anlagen zu nehmen,
- eine Demonstration der Funktionsfähigkeit von wasserwirtschaftlichen Anlagen zu veranlassen, soweit dies für die Durchführung der Schau erforderlich ist.
Eigentümer und Anlieger haben entlang der Deiche die Wege für die Durchführung der Schau freizuhalten, sowie Vorsorge hinsichtlich desungehinderten Betretens des Grundstücks zu gewährleisten.
Jeder Bürger hat die Möglichkeit, auf eigene Gefahr und Kosten an der Deichschau teilzunehmen. Mit Fragen und Hinweisen zum betreffenden Deichabschnitt wenden Sie sich bitte an die Stadt Raguhn-Jeßnitz oder schriftlich an:
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft
Sachsen-Anhalt
Flussbereich Wittenberg
Sternstraße 59
06886 Wittenberg