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2024-10-15: Öffentliche Zahlungserinnerung

Die Kasse der Stadt Raguhn-Jeßnitz erinnert an die Zahlung der am 15. November 2024 fälligen Steuern und Abgaben für das 4. Quartal 2024.

 

Alle Zahlungspflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, diesen Zahlungstermin zu beachten und die fälligen Forderungen unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen.


Wir weisen darauf hin, dass bei verspäteter Zahlung die gesetzlichen Säumniszuschläge erhoben werden müssen und bei schriftlicher Mahnung Mahngebühren entstehen.

Die Bankverbindungen der Stadt Raguhn-Jeßnitz und das anzugebende Kassenzeichen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Heranziehungsbescheid.
Diese Mitteilung gilt als öffentliche Bekanntmachung im Sinne des

§ 259 der Abgabenordnung.

 


Raguhn-Jeßnitz, 11.10.2024

Kasse als Vollstreckungsbehörde

© Stadt Raguhn-Jeßnitz E-Mail

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06779 Raguhn-Jeßnitz

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