Lärmaktionsplan 4. Stufe der Stadt Raguhn-Jeßnitz
Im Rahmen der Umsetzung der EU Umgebungslärm-Richtlinie müssen anhand von Lärmkarten die Lärmaktionspläne unter Mitwirkung der Öffentlichkeit aufgestellt werden, welche alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren sind.
Es besteht nunmehr für jede lärmkartierungspflichtige Stadt und Gemeinde die Verpflichtung, einen Lärmaktionsplan aufzustellen.
Nach dem Planungsprozess mit zweifacher Öffentlichkeitsbeteiligung wurde der erste Lärmaktionsplan der Stadt Raguhn-Jeßnitz am 20.03.2024 vom Stadtrat beschlossen.
Für die Stadt Raguhn-Jeßnitz liegt eine Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen A9 und B184 mit einem Verkehrsaufkommen mit 3 Mio. Kfz/Jahr vor. Alle weiteren Hauptverkehrsstraßen weisen ein geringeres Verkehrsaufkommen auf und wurden bei der Kartierung nicht berücksichtigt.
Weitere Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU).
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Lärmkartierung 2022 |
6.3 MB | |
Lärmaktionsplan 2024 - Stufe 4 |
0.6 MB |