Vergebene Aufträge der Stadt Raguhn-Jeßnitz
Vergebene Aufträge der Stadt Raguhn-Jeßnitz
Die Stadt Raguhn-Jeßnitz informiert auf der Grundlage von § 20 Abs. 3 VOB/A und § 30 Abs. 1 UVgO über vergebene Aufträge.
Aufgeführt werden demnach:
- Auftragsvergaben über Bauleistungen, deren Auftragswert nach Beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer oder nach Freihändiger Vergabe 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt.
- Auftragsvergaben über Liefer- und Dienstleistungen, deren Auftragswert nach einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder nach einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt.