Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages bei Einheitsgemeinden
Das Merkblatt ist dann für Sie von Bedeutung, wenn Sie die nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind ein gewerbliches Unternehmen in einer Gemeinde, die von einer Eingemeindung betroffen war/ist.
- Sie unterhalten mehrere Betriebsstätten, die sich vor der Eingemeindung in mehreren Gemeinden befunden haben.
- Ihre Betriebsstätten befinden sich nach der Eingemeindung nunmehr in verschiedenen Orts-/Gebietsteilen der neuen Gemeinde.
- Ihre Gemeinden haben im Rahmen der Eingemeindung einen Vertrag über die Beibehaltung von unterschiedlichen Hebesätzen innerhalb der neuen Gemeinde nach der Eingemeindung abgeschlossen.
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Merkblatt der Oberfinanzdirektion |
0.2 MB |