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Gesucht: Stadtinspektoranwärter/in (m/w/d)

Stellenausschreibung

 

Sie arbeiten gerne mit Menschen, sind freundlich und offen für Neues und Sie bringt nichts so schnell aus der Ruhe?

Sie würden gern in einem Team arbeiten?

Sie möchten Teil einer modernen, dienstleistungsorientierten öffentlichen Verwaltung werden?

Sie interessieren sich für eine Beamtenlaufbahn und haben Interesse an Rechtswissenschaften und Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre?

Sie suchen einen interessanten Beruf mit vielseitigen Arbeitsfeldern, der in beruflicher und finanzieller Hinsicht Sicherheit bietet?


Dann kommen Sie zu uns!
 

Die Stadt Raguhn-Jeßnitz sucht

einen Stadtinspektoranwärter bzw.
eine Stadtinspektoranwärterin (m/w/d)

 

Wir bieten:
  • ein institutionelles Studium im Beamtenverhältnis an der Hochschule Harz im Fachbereich Verwaltungswissenschaften,
  • als Beamter/ Beamtin auf Widerruf erhalten Sie Anwärterbezüge nach dem Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt von monatlich 1.362,82 Euro (ggf. zuzüglich Familienzuschlag und eine Jahressonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld)) sowie Reisekostenerstattungen,
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr,
  • Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall,

Darüber hinaus bietet die Stadt Raguhn-Jeßnitz:

  • flexible Arbeitszeiten
  • familienfreundliche Teilzeit- und Beurlaubungsmöglichkeiten
  • sehr gute Übernahmechancen

 

Was erwartet Sie im Rahmen der Ausbildung?

Der Vorbereitungsdienst dauert 3,5 Jahre und beginnt am 01.09.2025.

Im Vorbereitungsdienst ist ein Studium im Studiengang „Öffentliche Verwaltung“ an der Hochschule Harz abzuschließen.

Das Studium gliedert sich in Fachstudienzeiten an der Hochschule Harz in Halberstadt mit einer Dauer von insgesamt 2,5 Jahren und in berufspraktische Studienzeiten von mindestens 52 Wochen in der Stadtverwaltung von Raguhn-Jeßnitz an den Standorten Raguhn und Jeßnitz (Anhalt), aber auch in der Landkreisverwaltung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld.

Mit erfolgreichem Abschluss des institutionellen Studiums erwerben Sie sowohl den akademischen Grad „Bachelor of Arts“ als auch die Laufbahnbefähigung für den Allgemeinen Verwaltungsdienst, Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt.

Inhalte der Ausbildung

Theorie

Inhalte des Studiums an der Hochschule sind u.a.:

  • Grundlagen des Rechts und der Wirtschaft,
  • Verfassungs- und Sozialrecht,
  • Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens,
  • Sozialwissenschaften,
  • Privatrecht,
  • Ordnungs- und Planungsrecht,
  • Kommunale Verwaltung und Wirtschaft,
  • Personalwesen,
  • Finanzmanagement

Sie lernen Gesetze nicht nur kennen, sondern auch zu verstehen und anzuwenden.

Praxis 

In den berufspraktischen Studienzeiten werden Sie in den Bereichen Zentrale Dienste und Soziales, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Finanzen sowie der Bau- und Grundstücksverwaltung eingesetzt. 

Sie lernen, komplexe Verwaltungsvorgänge unter Anwendung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften bis zur Entscheidungsreife zu bearbeiten. Einen Schwerpunkt bilden Bereiche, die Erst- und Widerspruchsbescheide erstellen.

Welche Voraussetzungen sollten Sie erfüllen?
  • Sie erfüllen die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis im Sinne des § 7 Beamtenstatusgesetz,
  • Sie verfügen über eine Hochschulzugangsberechtigung gem. § 27 Abs. 2 HSG LSA (oder erwerben diese bis zum Ablauf der Immatrikulationsfrist der HS Harz des jeweiligen Einstellungsjahres),
  • Sie haben das 40. Lebensjahr am Tag der Einstellung noch nicht vollendet,
  • Sie verfügen über die erforderliche gesundheitliche Eignung oder als schwerbehinderter Mensch oder diesem gleichgestellten behinderten Menschen über ein Mindestmaß an körperlicher Eignung

Darüber hinaus wird erwartet:

  • Interesse am Umgang mit Rechtsvorschriften, an gesellschaftlichen Zusammenhängen und daran, für das Gemeinwohl in der öffentlichen Verwaltung zu arbeiten,
  • ein hohes Maß an Belastbarkeit, soziale und kommunikative Kompetenzen sowie ein gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen in deutscher Sprache,
  • Flexibilität, Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit und
  • Interesse, die vielfältigen Einsatzbereiche unserer Stadtverwaltung kennenzulernen.
Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 27.11.2024!

Bewerbungsverfahren:

Senden Sie bis spätestens 27.11.2024:

  • ein aussagekräftiges Bewerbungsschreiben, das beinhaltet, weshalb Sie sich für die genannte Beamtenlaufbahn bei der Stadt Raguhn-Jeßnitz bewerben,
  • einen lückenlosen tabellarischen Lebenslauf.

Fügen Sie Ihrer Bewerbung zudem folgende Unterlagen bei:

  • schulisches Abschlusszeugnis und/oder Zeugnisse der letzten 2 Kurshalbjahre (wenn Schulabschluss 2025),
  • schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter/Vertreterinnen (in der Regel die Eltern) zur Bewerbung im Fall der Bewerbung von Minderjährigen,
  • ggf. Nachweis über Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung.

 

Ihre Bewerbung richten Sie per Post bitte an:

 

Stadt Raguhn-Jeßnitz

Personal

Rathausstraße 16

06779 Raguhn-Jeßnitz

 

oder per E-Mail (ausschließlich im pdf-Format!) an personalwesen@raguhn-jessnitz.de.

 

Die Stadt Raguhn-Jeßnitz gewährleistet die Gleichstellung aller Geschlechter.

Nach Maßgabe des SGB IX und des Behindertengleichstellungsgesetzes begrüßen wir daher ausdrücklich Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen; hinsichtlich der Erfüllung der Ausschreibungsvoraussetzungen erfolgt eine individuelle Betrachtung. Zur Wahrung Deiner Interessen teile uns bitte bereits im Rahmen der Bewerbung mit, ob eine Behinderung oder Gleichstellung vorliegt.  

Hinweis:

Für eine im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung gelten für die Gleichwertigkeitsanerkennung und für die erforderlichen sprachlichen Kompetenzen ausländischer Bewerberinnen und Bewerber die Regelungen der Hochschule Harz. Näheres hierzu unter: ▲ Hochschule Harz: Bachelor (hs-harz.de). Entsprechende Nachweise sind mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.

Vor der Entscheidung über die Zulassung zur Ausbildung wird in einem mehrstufigen Auswahlverfahren festgestellt, ob die Bewerber und Bewerberinnen aufgrund ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und persönlichen Eigenschaften für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des allgemeinen Verwaltungsdienstes der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, geeignet sind.

In Abhängigkeit von der Anzahl der Bewerbungen kann eine Vorauswahl auf der Grundlage der Durchschnittsnote (die Hochschulzugangsberechtigung muss eine Durchschnittsnote aufweisen) erfolgen.

Die weitere Auswahl erfolgt auf der Grundlage eines schriftlichen und mündlichen Eignungsverfahrens.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Hinweise:

Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet. Unvollständige Bewerbungsunterlagen werden im gesamten Auswahlverfahren nicht berücksichtigt. Mit Ihrer Bewerbung erteilen Sie uns Ihre Einwilligung zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der Durchführung dieses Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahrens.

Kosten und andere Aufwendungen, welche im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden.

Bei näheren Auskünften zum Bewerbungsverfahren und zum Inhalt der Ausbildung wenden Sie sich bitte an:

Herrn Siegmund, Tel. 034906-412 18 oder per E-Mail an personalwesen@raguhn-jessnitz.de.

 

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Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.