Abschaffung Kinderreisepass
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens beschlossen.
Hierin enthalten ist u. a. die Abschaffung des Kinderreisepasses. D. h. ab dem 01. Januar 2024können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum aufgedruckten Ablaufdatum weiterhin ihre Gültigkeit. Eine erneute Verlängerung bereits ausgestellter Kinderreisepässe ist ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich.
Sollten Sie für eine geplante Auslandsreise einen Reisepass für Ihr Kind benötigen (Informationen zu den Einreisebedingungen des jeweiligen Ziellandes finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de) besteht ab dem 01.01.2024 ausschließlich die Möglichkeit, einen normalen elektronischen Reisepass zu beantragen, was bereits auch heute schon möglich ist.
Bei der Beantragung des elektronischen Reisepasses ist zu beachten, dass die normale Lieferzeit für dieses Dokument in der Regel 4 - 6 Wochen beträgt. Bitte beantragen Sie somit rechtzeitig vor Ihrer geplanten Reise den elektronischen Reisepass.
Die Kosten für den elektronischen Reisepass für Personen unter 24 Jahren betragen 37,50 Euro.
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, einen Express-Pass zu beantragen. Dieser steht innerhalb von 3 - 4 Werktagen zur Abholung bereit. Die zusätzliche Expressgebühr beträgt 32,00 Euro.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, für Kinder jeden Alters einen Personalausweis zu beantragen (Achtung – Die Einreise mit Personalausweis ist nicht in allen Ländern möglich). Hier beträgt die Lieferzeit 2 - 3 Wochen. Die Kosten für Personen unter 24 Jahren belaufen sich auf 22,80 Euro.
Die Gültigkeit eines elektronischen Reisepasses und die des Personalausweises beträgt für Personen unter 24 Jahren derzeit 6 Jahre.
Für jede Beantragung eines Dokumentes ist vorher ein Termin zu vereinbaren!
Folgende Unterlagen sind zur Beantragung eines elektronischen Reisepasses mitzubringen:
- Person, für die der Pass ausgestellt wird, muss zur Betragung anwesend sein
- 1 aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
- die entsprechenden Gebühren in Höhe von 37,50 Euro (+ evtl. Expressgebühr in Höhe von 32,00 Euro)
Zusätzliche bei Kindern/Jugendlichen bis 18 Jahre:
- Einverständniserklärung beider sorgeberechtigten Elternteile (3-Zeiler + Ausweiskopie), wenn zur Beantragung nicht beide Elternteile mit anwesend sind
ODER
bei Alleinsorge: Aktuelle Bestätigung vom Jugendamt über Alleinsorge (nicht älter als 6 Monate)
Bei der Beantragung eines Personalausweises ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Elternteile bzw. der Nachweis der Alleinsorge nur bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres notwendig.
Gern beraten wir Sie zum Termin noch einmal über die verschiedenen Möglichkeiten.
Ihr Einwohnermeldeamt