Vierte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 16.04.2020; Erweiterung der Notbetreuung in den Kitas
Erste Erkenntnisse aus der
Landespressekonferenz Sachsen-Anhalt am 16.04.2020
in kurzen Stichpunkten (vorbehaltlich der Regelungen der 4. SARS-VO):
- Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen und Versammlungsverbote bis einschließlich 03.05.2020
- Öffnung von Verkaufsgeschäften bis zu einer Größe von 800 qm
- Empfehlung zum Tragen von Mund-und Nasenschutz im Personennahverkehr und Einkaufseinrichtungen
- Erweiterung Notbetreuung in den Kitas – Systemrelevanz im Beruf muss nur bei einem Personensorgeberechtigten vorliegen, Erweiterung auf die Personengruppe der Lehrer und Verkäufer
- Großveranstaltungen (ab 1.000 Personen) bleiben weiterhin bis einschließlich 31.08.2020 definitiv verboten. Achtung: Dies gilt derzeit ebenso für öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen/Versammlungen mit mehr als 2 Personen!
- Sekundarschulen, Gymnasien, berufsbildende Schulen und Förderschulen öffnen für prüfungsrelevante Jahrgänge ab 23.04.2020
- Ab 04.05.2020 öffnen Schulen auch für Jahrgänge, die nächstes Jahr abschlussrelevant sind. Hierzu wird eine entsprechende Verordnung des Ministeriums für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt zeitnah erwartet.
Die 4. Eindämmungsverordnung sowie deren Begründung sind nachstehend veröffentlicht, bitte achten Sie auf deren konkreten Wortlaut. Eine 5. Verordnung ist Anfang Mai zu erwarten.
Da nunmehr nur noch ein Erziehungsberechtigter in einem systemrelevanten Beruf tätig sein muss, besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Notbetreuung ab 20.04.2020, wenn keine alternative Betreuungsmöglichkeit besteht. Bitte nutzen Sie dafür das aufgeführte (neue) Formular.
Symbol | Beschreibung | Größe |
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4. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 16.04.2020 |
6.9 MB | |
Begründung zur 4. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 16.04.2020 |
0.3 MB |