Information der Friedhofsverwaltung – Mitnahme von Tieren
Friedhöfe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Raguhn-Jeßnitz. Sie dienen der Bestattung aller Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner der Stadt Raguhn-Jeßnitz waren, die innerhalb des Stadtgebietes verstorben sind oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen.
Aus gegebenem Anlass weisen wir Sie darauf hin, dass es gemäß § 6 Abs. 3 Buchstabe j) Friedhofssatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz nicht gestattet ist, Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenführhunde.
Wir bitten um Beachtung.
Die aktuelle Friedhofssatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz können Sie persönlich bei der Friedhofsverwaltung einsehen oder auf der Homepage (https://www.raguhn-jessnitz.de/de/satzungen-ortsrecht/friedhofssatzung-und-friedhofsgebuehrensatzung-der-stadt-raguhn-jessnitz.html) nachlesen.
Zögern Sie nicht, die Sachbearbeiterin Friedhofswesen bei aufkommenden Fragen oder Hinweisen telefonisch (034906/ 412 13), per E-Mail (friedhofswesen@raguhn-jessnitz.de) oder persönlich zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zu kontaktieren.
Die Friedhofsverwaltung