Sie befinden sich hier: Startseite » Bürgerservice

Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Abendsekundarschule Aufnahme anmelden
Beschreibung:

Teaser

Sie wollen Ihren Abschluss nachholen? Informieren Sie sich hier, welche Möglchkeiten Ihnen die Abendsekundarschule bietet.

Allgemeine Informationen

Die Schulen des zweiten Bildungsweges gliedern sich in:

  • die Abendsekundarschule (Abendrealschule),
  • das Abendgymnasium und
  • das Kolleg.

Die Abendsekundarschule wird in Form von Abendklassen an Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen geführt. Dort können Sie den Hauptschulabschluss, der Realschulabschluss und den erweiterten Realschulabschluss erwerben.

Der Bildungsgang dauert in der Regel zweieinhalb Jahre (Vorkurs, 1. und 2. Schuljahr).

Voraussetzungen

Sie können an der Abendsekundarschule aufgenommen werden, wenn Sie bei Eintritt in die Abendklasse, das 18. Lebensjahr vollendet haben. Über Ausnahmen entscheidet das Landesschulamt.

  • In den Vorkurs können Sie aufgenommen werden, wenn Sie ein Abgangszeugnis der 8. Klasse der Sekundarschule oder ein gleichwertiges Zeugnis haben. Wenn Sie das geforderte Abgangszeugnis nicht besitzen, können Sie nach einem Eignungsgespräch aufgenommen werden.
  • In das 1. Schuljahr können Sie aufgenommen werden, wenn Sie ein Abgangszeugnis der 9. Klasse oder den Hauptschulabschluss oder einem dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss haben.
  • In das 2. Schuljahr können Sie aufgenommen werden, wenn Sie den qualifizierten Hauptschulabschluss oder den Realschulabschluss oder einem dem Realschulabschluss geleichwertigen Abschluss haben.
  • Sie können auch in das 2. Schuljahr aufgenommen werden, wenn Sie bereits einmal in das 2. Schuljahr aufgenommen worden und die Abendsekundarschule ohne Abschlussprüfung abgebrochen haben. Dies müssen Sie dann begründen. 

Erforderliche Unterlagen

  • ein formloser Bewerbungsantrag
  • letztes Zeugnis der allgemein bildenden Schulen in beglaubigter Kopie

Bei Abgabe der Bewerbungsunterlagen ist die Geburtsurkunde im Original vorzulegen.

Gebühren (Kosten)

keine

Fristen

Anmeldungen für den Vorkurs: bis zum 01. Dezember

Anmeldung für das 1. oder 2. Schuljahr: bis zum 01. April

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesschulamt.

Verfahrensablauf

  • Sie bewerben sich mit den vollständigen Unterlagen beim Landesschulamt.
  • Nach erfolgreicher Bewerbung erhalten Sie einen Bescheid, an welcher Schule, die jeweilige Abendklasse eingerichtet ist und an welcher Schule Sie sich anmelden können.
  • Diesen Bescheid legen Sie an dieser Schule vor.
  • Danach beginnt Ihre Ausbildung an der Sekundarschule.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

18.08.2020
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
 

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.